Wie läuft eine Immobilienbewertung ab?
- Kontaktaufnahme
- Sie nehmen mit mir per E-Mail oder Telefon Kontakt auf und erläutern mir Ihr Anliegen.
- Angebot
- Sie erhalten von mir ein Angebot, nachdem wir über Ihr Anliegen gesprochen haben.
- Auftragserteilung
- Sie erteilen mir den Auftrag und wir stimmen einen Besichtigungstermin ab. Gleichzeitig erhalten Sie von mir eine Auflistung über die benötigten Unterlagen.
- Besichtigung vor Ort
- Umfasst immer eine Innen- u. Außenbesichtigung.
- Erstellung des Gutachtens
- Versand des Gutachtens
Welche Arten von Immobilien werden bewertet?
Alle wohnwirtschaftlichen Immobilien, wie bspw. Eigentumswohnungen, Ein- u. Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser etc. sowie kleinere gewerbliche Standardobjekte.
Welche Unterlagen werden für ein Gutachten benötigt?
Zum Bewertungsgrundstück:
- Grundbuchauszug
- Flurkarte/Lageplan
- Auszug Baulastenverzeichnis
- Auskunft aus dem Altlastenkataster
Zum Gebäude:
- Bau-/Planzeichnungen mit Grundrissen, Schnitten
- Baubeschreibung des Gebäudes
- Wohn- u. Nutzflächenberechnung
- Bruttogrundfläche
- Baugenehmigung
- Energieausweis
- Teilungserklärung / Aufteilungsplan
- Mietverträge, Mietaufstellung
- Bewilligungsurkunde bei Rechten in Abt. II des Grundbuches
- Erbbaurecht: Erbaurechtsvertrag inkl. Nachträge, Angaben zum aktuellen Erbbauzins
Keine Sorge, nicht alle aufgeführten Unterlagen werden benötigt. Dies variiert je nach Objektart und eventuellen Belastungen im Grundbuch. Sie erhalten von mir dann eine genaue Auflistung. Sollten Sie über bestimmte Unterlagen nicht verfügen, kann auch ich diese mit einer Vollmacht für Sie einholen.
Was kostet ein Gutachten?
Bei mir erhalten Sie einen Festpreis gemäß dem unverbindlichen Angebot. Somit wissen Sie im Vorfeld, mit welchen Kosten Sie planen müssen, ohne am Ende böse Überraschungen zu erleben.
Der Preis richtet sich nach der Honorartabelle, kann aber je nach Bewertungsgegenstand (Rechte/Belastungen/sonstige Rechte am Grundstück) abweichen.
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Dies kommt ganz auf die Vollständigkeit und Aktualität der vorliegenden Unterlagen und die Terminkoordinierung für die Besichtigung vor Ort an. Generell ist festzuhalten, dass ein Kurzgutachten sehr zeitnah erstellt werden kann und deutlich weniger Zeit in Anspruch nimmt als ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Eine konkrete Auskunft kann ich Ihnen geben, sobald wir in Kontakt getreten sind.
Bis zu welcher Landesgrenze werden Immobilien bewertet und besichtigt?
Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in folgenden Gebieten:
Hessen:
- Limburg-Weilburg
- Hochtaunuskreis
- Rheingau-Taunus-Kreis
- Main-Taunus-Kreis
- Frankfurt a. Main
- Wiesbaden
- Gießen
Rheinland-Pfalz:
- Altenkirchen
- Westerwaldkreis
- Rhein-Lahn-Kreis
Bundesweit kann ich je nach Absprache und Kundenwunsch ebenfalls tätig werden.
Ist die Neutralität gewährleistet?
Gerät ein Gutachter oder Sachverständiger in einen Interessenkonflikt oder ist seine Neutralität anderweitig gefährdet, muss er den Auftrag ablehnen. Für eine solche Fehlbewertung ist er persönlich haftbar und setzt zudem seinen Ruf und seine Existenz aufs Spiel. Ich erstelle daher generell neutral und unparteilich meine Gutachten. Durch transparente Kommunikation und eine adäquate und nachvollziehbare Bewertung ist es zudem mein Anspruch Misstrauen vorzubeugen.