Kurzgutachten (Marktwert)
Das Kurzgutachten reicht häufig aus und ist die kostengünstigste Variante. Sie erhalten ein aussagekräftiges Marktwertgutachten in Kurzform z.B. für:
- den geplanten Verkauf oder Kauf einer Immobilie, denn keiner möchte seine Immobilie unter dem Marktpreis verkaufen bzw. über dem Marktpreis kaufen.
- eine vorgezogene Erbauseinandersetzung, damit jedes Ihrer Kinder gleich gehalten wird und es später nicht, wie so leider oft, zu Erbstreit kommt.
- einfache/unkomplizierte Scheidungsangelegenheiten zur Vermögensaufteilung.
- eine Vermögensübersicht oder um einfach mal den Wert Ihrer Immobilie zu erfahren.
Ab 690 EUR erhältlich – siehe Honorartabelle
Achtung: Wenn Sie ein rechtssicheres Gutachten benötigen, müssen Sie das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB beauftragen.
(Rest-) Nutzungsdauergutachten (steuerlich)
Mit dem Nutzungsdauergutachten, auch Restnutzungsdauergutachten genannt, können Sie als Vermieter Steuern sparen und somit Ihren Cash-Flow erhöhen! Zudem können Sie die Kosten für das Gutachten steuerlich absetzen.
Deutschlandweit werden über 90% der Immobilien standardmäßig über 50 Jahre (sprich 2% Afa p.a.) steuerlich abgeschrieben. Mit einem Nutzungsdauergutachten können Sie dem Finanzamt jedoch nachweisen, dass bspw. beim Kaufzeitpunkt der Immobilie nur noch eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer von angenommen 25 Jahren besteht. Dies führt zu einer jährlichen Afa von 4% anstatt 2% und würde in diesem Fall Ihre Abschreibung verdoppeln und das zu versteuernde Einkommen deutlich reduzieren.
Achtung: Zu 95% werden diese Nutzungsdauer-Gutachten von den Finanzbehörden anerkannt – es gibt jedoch hierfür keine Garantie.
Ab 900 EUR erhältlich – siehe Honorartabelle
Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB (Marktwert, rechtssicher)
Ein hochwertiges und ausführliches Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, auch Vollgutachten genannt, ist unerlässlich, wenn Sie ein rechtskonformes Gutachten benötigen. Es ist für Sie die beste Wahl bei Streitigkeiten, Erbauseinandersetzungen, Scheidungen, Nachweispflicht ggü. Finanzämter etc., denn das Gutachten wird rechtssicher nur von zertifizierten und öffentlich bestellten Gutachtern erstellt und offiziell von Behörden oder Gerichten anerkannt.
Ab 2.200 EUR erhältlich – siehe Honorartabelle
Plausibilisierung von Fremdgutachten
Ihnen wird bei einer Auseinandersetzung von einer Gegenpartei ein fertiges Gutachten vorgelegt – der Wert erscheint Ihnen aber viel zu niedrig/hoch? Ich überprüfe für Sie, ob das vorgelegte Gutachten unabhängig erstellt wurde und kein Gefälligkeitsgutachten ist und die wertrelevanten Ansätze, die Einhaltung der festgelegten Normen gemäß aktuellen Richtlinien korrekt angewendet wurden.