Kurzgutachten
Das Kurzgutachten reicht häufig aus und ist die kostengünstigste Variante. Sie erhalten ein aussagekräftiges Marktwertgutachten in Kurzform z.B. für:
- den geplanten Verkauf oder Kauf einer Immobilie, denn keiner möchte seine Immobilie unter dem Marktpreis verkaufen bzw. über dem Marktpreis kaufen.
- eine vorgezogene Erbauseinandersetzung, damit jedes Ihrer Kinder gleich gehalten wird und es später nicht, wie so leider oft, zu Erbstreit kommt.
- einfache/unkomplizierte Scheidungsangelegenheiten zur Vermögensaufteilung.
- eine Vermögensübersicht oder um einfach mal den Wert Ihrer Immobilie zu erfahren.
Ab 675,00 EUR erhältlich – siehe Honorartabelle
Achtung: Wenn Sie ein rechtssicheres Gutachten benötigen, müssen Sie das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB beauftragen.
Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
Ein hochwertiges und ausführliches Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, auch Vollgutachten genannt, ist unerlässlich, wenn Sie ein rechtskonformes Gutachten benötigen. Es ist für Sie die beste Wahl bei Streitigkeiten, Erbauseinandersetzungen, Scheidungen, Nachweispflicht ggü. Finanzämter etc., denn das Gutachten wird rechtssicher nur von zertifizierten und öffentlich bestellten Gutachtern erstellt und offiziell von Behörden oder Gerichten anerkannt.
Ab 2.200,00 EUR erhältlich – siehe Honorartabelle
Plausibilisierung von Fremdgutachten
Ihnen wird bei einer Auseinandersetzung von einer Gegenpartei ein fertiges Gutachten vorgelegt – der Wert erscheint Ihnen aber viel zu niedrig/hoch? Ich überprüfe für Sie, ob das vorgelegte Gutachten unabhängig erstellt wurde und kein Gefälligkeitsgutachten ist und die wertrelevanten Ansätze, die Einhaltung der festgelegten Normen gemäß aktuellen Richtlinien korrekt angewendet wurden.